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AGB

§ 1 Allgemeines

1. The P.I.M. Company ist ein IT - Unternehmen, das Individualsoftware und andere Softwaresysteme herstellt. Die Herstellung und Auslieferung der Systeme erfolgt mit den in der Softwarebranche üblichen Arbeiten, wie z.B. Projektleitung, Konzeption, Beratung, Programmierung, Administration. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehung zwischen The P.I.M. Company und dem Kunden.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote, sowie technische Angaben und Beschreibungen des Lieferungs- und Leistungsgegenstandes in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen sind freibleibend und unverbindlich. Derartige Angebote werden für The P.I.M. Company erst durch eine Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, per Fax, per Email erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

Die Entgegennahme einer telefonischen oder mündlichen Bestellung stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine verbindliche Annahme durch The P.I.M. Company dar.

3. The P.I.M. Company ist berechtigt das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellten Produkte ist The P.I.M. Company berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang beim The P.I.M. Company anzunehmen. The P.I.M. Company ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtleistung nicht von The P.I.M. Company zu vertreten ist und The P.I.M. Company mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. The P.I.M. Company wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um das Produkt zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit des Produktes wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 3 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

1. Bei Verbrauchern behält sich The P.I.M. Company das Eigentum an dem Produkt oder etwaigen Ersatzlieferungen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

Bei Unternehmern behält sich The P.I.M. Company das Eigentum an dem Produkt oder etwaigen Ersatzlieferungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird, ist The P.I.M. Company berechtigt gemäß den §§ 323, 324 BGB vom Vertrag zurück zu treten und seine Leistung heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat. Etwaige Schadensersatzansprüche von The P.I.M. Company bleiben hiervon unberührt.

3. Sofern ein Unternehmer, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußert, tritt er The P.I.M. Company bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. The P.I.M. Company nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. The P.I.M. Company behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4. The P.I.M. Company verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung von The P.I.M. Company um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt The P.I.M. Company.

§ 4 Nutzungsrechte

The P.I.M. Company gewährt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte, die jedoch erst bei vollständiger Zahlung auf den Kunden übertragen werden. Bis zu der vollständigen Zahlung gewährt The P.I.M. Company dem Kunden ein auflösend bedingtes, einfaches Nutzungsrecht an dem Produkt.

§ 5 Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflichten ist die Auftragsbestätigung durch The P.I.M. Company maßgebend. The P.I.M. Company ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

2. Sofern The P.I.M. Company und der Kunde keine andere Vereinbarung treffen, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang zu überweisen.

Bei Verträgen über Individualsoftware gilt folgende Zahlungsstaffel, sofern nicht abweichend etwas anderes vereinbart wurde:

a) 33 % der Gesamtsumme netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Erhalt der Auftragsbestätigung;
b) 33 % der Gesamtsumme netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Freigabe des Feinkonzepts;
c) 34 % der Gesamtsumme netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit der Schlussrechnung nach Abnahme.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, durch The P.I.M. Company unbestritten sind oder von The P.I.M. Company anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Bei Zahlung auf Rechnung kommt der Kunde nach Ablauf der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich The P.I.M. Company vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

§ 6 Gefahrübergang und Abnahme

1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des verkauften Produktes mit der Übergabe oder Abnahme des Produktes auf den Verbraucher über.

2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Produktes mit der Übergabe oder Abnahme des Produktes auf den Unternehmer über, bei einem Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

3. Der Termin zur Abnahme ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Anderenfalls ist das Werk unmittelbar nach seiner Fertigstellung abzunehmen.

4. Leistungen gelten als abgenommen, wenn die probeweise Inbetriebnahme erfolgreich verlaufen ist. Sie gelten ferner als abgenommen, wenn der Kunde das Produkt in Gebrauch nimmt.

5. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme und Übernahme zum Abnahmezeitpunkt nicht nach, so gilt das Werk 14 Kalendertage nach der von The P.I.M. Company angezeigten Abnahmebereitschaft – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – als abgenommen und übergeben. Unerhebliche, die Funktion nicht beeinträchtigende Mängel hindern die Abnahme nicht.

6. Wird aus Gründen, welche The P.I.M. Company nicht zu vertreten hat, ein erneuter Abnahmetermin notwendig, so werden alle hiermit verbundenen Kosten dem Kunden zusätzlich belastet.

§ 7 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Übergabe oder Abnahme des Produktes. Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme des Produktes. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend davon ein Jahr ab Übergabe des Produktes. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn The P.I.M. Company grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von The P.I.M. Company zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Haftung von The P.I.M. Company nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

2. The P.I.M. Company gewährleistet, dass das Produkt oder die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis erstellt worden ist.

3. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. The P.I.M. Company ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Bei Unternehmern leistet The P.I.M. Company für Mängel des Produktes zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt des Produktes gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel des Produktes innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang des Produktes von The P.I.M. Company anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

6. Gegenüber Unternehmern, gilt als Beschaffenheit des Produktes grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit des Produktes dar.

7. The P.I.M. Company gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von The P.I.M. Company. The P.I.M. Company haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. The P.I.M. Company haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. The P.I.M. Company haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Prоdukthaftung. Weiter gelten die Haftungsbescһränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem The P.I.M. Company zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Änderung der allgemeinen Geschäftsbestimmungen

1. The P.I.M. Company behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website www.thepimcompany.com.

2. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz von The P.I.M. Company zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Wir sind immer
da für Fragen.
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